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Erklärung zum Feuerlöscher-Rating & Löscheinheiten

1. Brandklassen (Buchstaben)

Brandklassen

  • A = feste, glühende Stoffe (Holz, Papier, Textilien)
  • B = flüssige / flüssig werdende Stoffe (Benzin, Öl, Lack)
  • C = Gase (Methan, Propan, Butan)
  • D = Metalle (z. B. Magnesium)
  • F = Speisefette/-öle (Küchenbereich)

2. Rating-Zahlen (Leistungsbewertung)

  • Zahl vor A → Größe eines genormten Holzstapels (Brandklasse A), den der Löscher bewältigt
    z. B. 13A = Holzstapel 1,3 m Länge
    z. B. 27A = Holzstapel 2,7 m Länge
  • Zahl vor B → Größe einer genormten Flüssigkeitsfläche (in Litern), die gelöscht werden kann
    z. B.  113B = Flüssigkeitsbrand mit 113 Litern

  • C, D, F → bezeichnet die Brandklasse ohne genormten Zahlenwert

3. Löscheinheit (LE)

Die Löscheinheit ist eine rechnerische Größe, um die Löschleistung verschiedener Feuerlöscher vergleichbar zu machen.

  • Jede Rating-Kombination (z. B. 21A 113B) entspricht einer bestimmten Anzahl Löscheinheiten (LE).
  • In Arbeitsstätten schreibt die ASR A2.2 / Arbeitsstättenregel vor, wie viele Löscheinheiten für eine bestimmte Fläche vorhanden sein müssen.

 Beispiele:

  • Ein 6 kg Pulverlöscher (34A 183B C) ≈ 6 LE
  • Ein 9 Liter Schaumlöscher (27A 183B) ≈ 9 LE
  • Kleine 2 kg Pulverlöscher haben oft nur 1–2 LE → eher für PKW geeignet

Je mehr Löscheinheiten, desto größer die Löschkraft.
Betriebe müssen ihre Feuerlöscher so auswählen, dass die Summe aller LE ausreicht, um den vorgeschriebenen Brandschutz sicherzustellen.

4. Praktisches Beispiel

Ein Büro mit 400 m² Nutzfläche benötigt nach Vorschrift 18 LE.

  • Das kann z. B. erreicht werden mit: 2 x 9 LE Löscher (z. B. 9 l Schaum oder 9 kg Pulver) oder 3 x 6 LE Löscher

Kurz & knapp:

  • Buchstaben = Brandklassen (Brandarten)
  • Zahlen = Löschleistung bei genormten Prüfbränden
  • Löscheinheit (LE) = Vergleichsgröße für Feuerlöscher, wichtig für den vorgeschriebenen Brandschutz in Gebäuden